Immobilien werden in der Regel planlos weitervererbt. In den allermeisten Fällen greift das gesetzliche Erbrecht, da kein deutlich geschriebenes Testament vorgelegt werden kann. Immobilien erben zumeist Erbengemeinschaften, das heißt der einzelne Miterbe erhält ideelle Prozentanteile an der Immobilie. Wesentlich leichter ist es, wenn die reale Immobilie einem einzelnen Erben zugeordnet werden kann.
Bei Erbengemeinschaften werden die betreffenden Immobilien zumeist verkauft. Mit den jeweiligen Kaufpreisen kann die Erbengemeinschaft leichter auseinandergesetzt werden. Oft handelt es sich hierbei um mehrere Miterben, die keine gemeinsame Linie finden oder sich kaum oder überhaupt nicht kennen. Zumeist verhindern Familienstreitigkeiten, Neid und Missgunst ein gemeinsames Ziel zu definieren oder eine optimale Vermarktung der Immobilie durchzuführen.
Die Immobilienanalyse beim Erben von Immobilien
Unbebaute Grundstücke haben je nach Lage noch nicht so einen hohen Wert. Eine Wertsteigerung erfährt es oft erst durch eine Bebauung oder eine solche Nutzbarkeit. Das Angebot und die Immobiliennachfrage regeln nach den alten Marktgesetzen das Preisniveau. Die Art der Grundstücksnutzung, die Qualität der Lage und die bauliche Ausnutzung der Fläche bestimmen letztendlich den Marktpreis.
Auch fertige Wohnimmobilien sollten optimal vermarktet werden, damit ein guter Preis zu erzielen ist. Professionelle Strategien und die richtige, vor allem besonnene Vorgehensweisen sind notwendig. Gerade hieran mangelt es den meisten Erbengemeinschaften ganz enorm. Deshalb wäre vielleicht anzuraten, einen Mediator oder einen Immobilienspezialisten zu Rate zu ziehen. Diese könnten die psychologisch schwierigen Momente ausgleichen und gute Bedingungen schaffen für die Vermarktung der Immobilie